Herr Rechtsanwalt Michael Siegle wurde zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger gem. § 7 SchVG für die folgenden Anleihen der Green City AG gewählt:
Der gemeinsame Vertreter vertritt alle Anleiheinhaber im Kollektiv. Das bedeutet in erster Linie, dass er sämtliche Forderungen aller Anleiheinhaber zur Insolvenztabelle anmelden wird. Eine eigene Forderungsanmeldung ist nicht nötig und auch nicht möglich.
Alle Anleiheinhaber der o.g. Anleihen werden gebeten, sich für das Anlegerportal einmalig zu registrieren. Im Portal sind wichtige Verfahrensdokumente wie z.B. die Rundschreiben des gemeinsamen Vertreters über die aktuellen Entwicklungen abrufbar.
Unter https://ag.greencity.de/investor-relations/ finden Anleiheinhaber eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen (FAQ) nebst Antworten.
Es besteht zudem die Möglichkeit, sich kostenlos für einen Newsletter der SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.) unter www.sdk.org/greencity anzumelden. Im Newsletter wird insbesondere auch über die Tochtergesellschaften berichtet.
Informationen für Inhaber von Namensschuldverschreibungen der KWP II