Geltendmachung von Ansprüchen aus der MOREH Anleihe 2019/2024
Für die außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche benötigen wir die Vollmacht, die Mandatsvereinbarung sowie einen aktuellen Depotnachweis, aus dem sich die gehaltenen Anleihen ergeben.
-> Download Vollmacht und Mandatsvereinbarung
Die Vollmacht, Mandatsvereinbarung sowie einen aktuellen Depotnachweis senden Sie bitte per Mail an info@rasiegle.com.
Die M Objekt Real Estate Holding AG hat am 15.07.2024 bekannt gegeben, dass die zum 22.07.2024 fällige Tilgung auf die Unternehmensanleihe 2019/2024 (WKN: A2YNRD; ISIN: DE000A2YNRD5) nur teilweise in Höhe von 400,00 Euro je Teilschuldverschreibung erfolgen wird. Die Zinszahlung auf die Anleihe erfolge plangemäß in voller Höhe. Die Gesellschaft gehe davon aus, dass die fehlende Tilgungsleistung bis zum 22.01.2025 in einer oder mehreren Tranchen aufgeholt wird.
Die Emittentin ist nach den Anleihebedingungen nicht befugt, durch einseitige Erklärung die Laufzeit der Anleihe zu verlängern. In einem „Investorenbrief“ hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass der Treuhänder eine Stundung bis zum 22.01.2025 erklärt habe. Weder die Anleihebedingungen, noch der Treuhandvertrag sehen aus unserer Sicht eine Stundungsoption vor.
Gem. § 4 Nr. 3 der Anleihebedingungen hat die Emittentin auf den ausstehenden Nennbetrag ab dem Fälligkeitstermin Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden Zinssatzes bis zum Ablauf des Tages, der dem Tag der tatsächlichen Rückzahlung vorangeht, zu bezahlen. Jeder Anleger hat somit je Anleihe im Nominalwert von 1.000 Euro einen Anspruch auf Zahlung der restlichen 600 Euro zzgl. Zinsen vom 21.07.2024 bis zum Tag vor dem Tag der Zahlung.