Mit Beschluss vom 01.12.2023 hat das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG eröffnet.
Forderungsanmeldung
Die Inhaber von Namensschuldverschreibungen (Tranche A und Tranche B) müssen ihre Forderungen selbst zur Insolvenztabelle anmelden. Ohne Anmeldung erhalten die Anleger keine Quotenzahlung. Sollten Sie eine anwaltliche Vertretung für eine rechtssichere Forderungsanmeldung wünschen, füllen Sie bitte die nachfolgende Vollmacht aus und senden diese zusammen mit dem Zeichnungsschein bzw. der Annahmeerklärung per Mail oder Post an unsere Kanzlei.
Vollmacht für die Forderungsanmeldung
Die Kosten einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren sind gesetzlich geregelt. Es fällt eine 0,5-Gebühr nach dem RVG an. Hinzu kommen noch die Auslagenpauschale sowie die Umsatzsteuer. Die Gesamtkosten je nach Streitwert (= Nominalwert der Anleihen) können der Kostentabelle am Ende dieser Seite entnommen werden.
Sanierungsplan und Stimmrechtsvertretung
Voraussichtlich im Frühjahr 2023 wird es zu einer Abstimmung über einen Insolvenzplan kommen. An der Abstimmung können nur Inhaber von Namensschuldverschreibungen (Tranche A und Tranche B) teilnehmen, die ihre Forderung wirksam zur Insolvenztabelle angemeldet haben. Für betroffene Anleiheinhaber, die nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, bietet unsere Kanzlei in Kooperation mit der SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.) eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an. Für die Stimmrechtsvertretung muss folgende Vollmacht unterzeichnet und im Original an uns gesendet werden.
Vollmacht für die Stimmrechtsvertretung
Bei der Stimmrechtsvertretung besteht die Möglichkeit, eine konkrete Weisung zu erteilen, ob für oder gegen einen Insolvenzplan gestimmt werden soll. Sofern nichts angekreuzt wird, wird der Vollmachtnehmer nach eigener Entscheidung abstimmen.
Kostenübersicht für die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren
Streitwert (=Nominalwert der Anleihen) bis | Gesamtkosten brutto |
---|---|
5.000 Euro | 222,53 Euro |
6.000 Euro | 255,85 Euro |
7.000 Euro | 289,17 Euro |
8.000 Euro | 322,49 Euro |
9.000 Euro | 355,81 Euro |
10.000 Euro | 389,13 Euro |
13.000 Euro | 420,07 Euro |
16.000 Euro | 451,01 Euro |
19.000 Euro | 481,95 Euro |
22.000 Euro | 512,89 Euro |
25.000 Euro | 543,83 Euro |
30.000 Euro | 592,03 Euro |
35.000 Euro | 640,22 Euro |
40.000 Euro | 688,42 Euro |
45.000 Euro | 736,61 Euro |
50.000 Euro | 784,81 Euro |
65.000 Euro | 840,74 Euro |
80.000 Euro | 896,67 Euro |
95.000 Euro | 952,60 Euro |